Die Baumkontrolle - Sicherheit für Sie und Ihren Baum
Bäume verschönern jeden Park, jede Straße und jedes Grundstück. Gerade im urbanen Bereich müssen sie aber zugleich vielen Ansprüchen der Menschen gerecht werden. Allen voran darf von ihnen keine Gefahr ausgehen – weder durch herabhängende Äste oder morsche Baumteile noch durch fehlende Standsicherheit. Die Verantwortung dafür trägt der Grundstückseigentümer. Juristen sprechen davon, dass ihm die Verkehrssicherheitspflicht für seine Bäume obliegt. Praktisch heißt das, dass der Baumeigentümer verpflichtet ist, regelmäßig seine Bäume zu kontrollieren oder damit ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Wir von Baumpflege Fey stehen Ihnen hier gerne zur Seite. Zu unserem Team gehören zertifizierte Baumkontrolleure, die überall im Rhein-Erft-Kreis sowie im Raum Köln im Auftrag von privaten und öffentlichen Grundstücksbesitzern fachgerechte Baumkontrollen durchführen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen und überprüfen Ihre Bäume. Dabei dokumentieren wir genau unser Vorgehen und das Ergebnis unserer Prüfung. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, und empfehlen Ihnen, in welchen Abständen Ihre Bäume untersucht werden sollten. Nicht zuletzt bieten wir Ihnen auch an, ein sogenanntes Baumkataster zu erstellen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne oder vereinbaren gleich einen Termin.
Die Dokumentation und die Beratung
Die Kontrolleure halten alle Auffälligkeiten und Schäden am Baum in einem schriftlichen Protokoll fest. Darin bewerten sie außerdem die Verkehrssicherheit des Baumes und schlagen vor, wie die Gefahren, die von ihm ausgehen, beseitigt werden können.
Mit dem Kunden wird dieses Protokoll noch vor Ort Punkt für Punkt besprochen. „Uns ist es wichtig, dass jeder Auftraggeber nachvollziehen kann, welche Kriterien für unsere Bewertung ausschlaggebend waren und warum wir zum Beispiel eine Kronensicherung oder eine Baumfällung vorschlagen", erklärt Firmeninhaber Tobias Fey.
Das Fällen eines Baumes ist für das Team von Baumpflege Fey dabei immer die letzte Option, die sie empfehlen. Wenn die Verkehrssicherheit es zulässt, wird zunächst zu einer gezielten Baumpflege geraten, um die Gefahr zu beseitigen – zum Beispiel zu einer Kronenauslichtung oder zu einem Kronensicherungsschnitt. Aber auch Arbeiten an der Baumscheibe werden empfohlen, um die Sicherheit des Baumes wiederherzustellen. Wird zum Beispiel dafür gesorgt, dass ein Baum mehr Wasser aufnehmen kann oder weniger Streusalz abbekommt, kann dadurch seine Vitalität und seine Standfestigkeit verbessert werden. In manchen Fällen kann allerdings nur zu Plan Z geraten werden: Der Baum muss gefällt werden.
Unabhängig davon, was wir Ihnen empfehlen, gilt aber natürlich: Damit Sie Ihrer Verkehrssicherheitspflicht ausreichend nachkommen, müssen Sie die vorgeschlagene Baumpflege oder Baumfällung auch umsetzen beziehungsweise durchführen lassen. Baumpflege Fey steht Ihnen auch dafür gerne zur Verfügung . Direkt im Anschluss an die Baumkontrolle können wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Die Baumkontrolle und die Rechtsprechung
Wichtig wird dieses Kataster für Sie, falls es trotz regelmäßiger Baumkontrolle zu einem Schaden durch einen Ihrer Bäume kommt. Denn: In der Rechtsprechung hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass nicht jeder Schaden durch einen Baum automatisch ein Verstoß gegen die Verkehrssicherheitspflicht ist. In verschiedenen Urteilen heißt es dazu, dass das Verhalten von Bäumen nur bedingt vorhersehbar sei. Bricht also bei Sturm, Unwetter oder Hagel ein gesunder Ast ab und verletzt dadurch einen Menschen oder beschädigt einen Gegenstand, sei dies ein „naturgegebenes Risiko“, das der Geschädigte hinnehmen müsse. Schadensersatzansprüche kann er dann nicht stellen, so der Bundesgerichtshof.
Allerdings muss der Baumeigentümer dafür nachweisen, dass sein Baum gesund war. Hier kommen das Baumkataster oder die Protokolle der Baumkontrollen ins Spiel. Denn wenn der Grundstückseigentümer sie im Fall eines Schadens vorgelegen kann, reicht das als Beweis aus und er muss nicht haften.
Die Baumkontrolle und das richtige Intervall
In welchem Abstand ein Baum kontrolliert werden muss, hängt von verschiedenen Kriterien wie dem Alter oder dem Standort ab. Nach aktueller Rechtsprechung gilt eine Baumkontrolle ein bis zweimal pro Jahr als zumutbar. Bei gesunden und standfesten Bäumen, unter denen es zudem kein hohes „Verkehrsaufkommen“ gibt, ist aber auch eine Kontrolle alle zwei oder sogar drei Jahre völlig ausreichend. Wir von Baumpflege Fey beraten Sie hier gerne nach einer ersten Baumkontrolle. Bei alten oder vorgeschädigten Bäumen ist eine halbjährliche Kontrolle – einmal im belaubten Zustand, einmal ohne Laub – allerdings empfehlenswert. Dadurch lassen sich frühzeitig Veränderungen, wie neue Krankheiten, ein neuer Befall durch einen Schädling oder ähnliche Faktoren erkennen und Unfälle vermeiden. Und das bleibt das wichtigste Ziel unserer Baumkontrolle.