Baumfällung: Sicherheit ist immer oberstes Gebot
Es ist immer schade, aber manchmal muss ein Baum gefällt werden – weil er von einem holzzerstörenden Pilz befallen ist, wegen mangelnder Vitalität, weil er nicht mehr verkehrssicher ist oder weil an seinem Platz ein Neubau entstehen soll.
Das Team von Baumpflege Fey ist bei dieser Aufgabe der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir kennen die rechtlichen Vorgaben, unter welchen Bedingungen eine Baumfällung erfolgen darf oder wann wir noch warten müssen. Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie erst einen Antrag bei Ihrer Kommune stellen oder für den gefällten einen neuen Baum pflanzen müssen. Vor allem aber haben wir das Fachwissen, die Erfahrung und die Technik, um auch große Bäume an unzugänglichen Stellen präzise und sicher zu fällen. Und nicht zuletzt sind wir rund um die Uhr erreichbar und speziell geschult, wenn es darum geht, Sturmschäden schnell und risikoarm zu beseitigen.
Sie haben einen Baum, der leider weichen muss? Dann rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen kostenfreien Besichtigungstermin mit Ihnen und beraten Sie vor Ort, wie und wann die Baumfällung erfolgen kann.
Aufgrund der Größe des Baums und des voraussichtlichen Abtransports erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Darin enthalten ist auch die Beseitigung des Schnittguts, die meist noch während der Fällung beginnt. Wenn Sie es möchten, lassen wir verwertbares Holz für den Eigenbedarf auch bei Ihnen und schneiden Stammstücke auf die von Ihnen gewünschte Länge. Sprechen Sie uns an, wir finden eine passende und sichere Lösung.
Sturmschäden entfernen - sicher und zeitnah
Noch wichtiger ist der Sicherheitsaspekt bei der Beseitigung von Sturmschäden. Denn die Arbeit mit entwurzelten, zerbrochenen oder zersplitterten Bäumen ist immer sehr gefährlich. „Die Bäume stehen oft unter starker Spannung“, erklärt Fey. Ein falscher Schnitt kann dazu führen, dass ein Teil des Baums mit großer Kraft zur Seite oder nach oben schnellt. Deshalb sollten nur speziell geschulte Fachkräfte die Beseitigung eines Sturmschadens übernehmen. Wir von Baumpflege Fey verfügen über dieses Fachwissen und haben bei unseren zahlreichen Einsätzen – beispielsweise nach den Unwettern Ela oder Friederike – viel Erfahrung sammeln können. Vor allem sind wir ein sehr gut eingespieltes Team, in dem jeder weiß, was er zu tun hat, und in dem sich jeder auf den anderen verlassen kann.
Da ein umgestürzter Baum eine große Gefahrenquelle ist, sind wir bei Unwettern und Sturmwarnungen rund um die Uhr erreichbar und auch kurzfristig im Einsatz. Zögern Sie nicht, uns in diesem Fall auch außerhalb der Geschäftszeiten anzurufen . Wir sind auf diese Situation vorbereitet und arbeiten in dieser Gefahrenlage auch mit einer Hubarbeitsbühne oder einem Kran.
Artenschutz und Stammumfang
Welche Regelungen in Ihrer Kommune gelten, recherchieren wir gerne für Sie. Grundsätzlich gilt allerdings nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fällverbot, wenn in einem Baum Tiere leben. Grund dafür ist der Artenschutz. So muss ein Baum beispielsweise erhalten bleiben, wenn darin Vögel brüten, Eichhörnchen ihren Kobel gebaut oder Fledermäuse darin ihren Unterschlupf gefunden haben.
Viele Baumsatzungen schreiben außerdem vor, dass zum Beispiel Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang nur gefällt werden dürfen, wenn dafür eine Genehmigung von der Kommune vorliegt. „Vielfach muss die Baumfällung beantragt werden, wenn der Stammumfang 80 Zentimeter oder mehr bemisst“, erklärt Firmeninhaber Tobias Fey. Gemessen wird der Stamm dabei in einer Höhe von einem Meter.
Einzige Ausnahme: Wenn der Baum nicht mehr verkehrssicher ist und von ihm eine Gefahr ausgeht, darf er umgehend auch ohne Genehmigung gefällt werden. In diesem Fall sollten Eigentümer allerdings auch einen Nachweis über die Gefährdung parat haben. Ansonsten drohen in vielen Kommunen hohe Bußgelder.
Die Baumsatzungen und auch die Anträge können inzwischen bei fast allen Städten und Gemeinden auf deren Internetseiten heruntergeladen oder sogar online ausgefüllt werden. Wir von Baumpflege Fey helfen Ihnen gerne dabei und erklären Ihnen, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Hat Ihre Kommune die Baumfällung genehmigt, können wir umgehend den weiteren Ablauf planen und einen Termin für die Fällung festsetzen. Zur Bäumfällung gehört dann neben der Entfernung des Baums übrigens auch die Beseitigung des Schnittguts – wobei wir verwertbares Holz gerne auch zur Eigenverwertung bei Ihnen lassen. Und wenn Sie es wünschen und der Platz es zulässt, kümmern wir uns dann auch noch um die Beseitigung des Baumstumpfes und des Wurzelstocks mittels einer Wurzelfräse. Sprechen Sie uns einfach an .